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#Einmalzahlung200

Die Landesregierung hat per Verordnung den Rechtsweg für die Einmalzahlung der Studierenden-Energiepreispauschale freigemacht. Damit wird das Studierendenenergiepreispauschlen-Gesetz des Bundes in Landesrecht überführt.

Alle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder an einer entsprechenden Ausbildungsstätte angemeldet waren, haben Anspruch auf die Einmalzahlung von 200 Euro. Antragsberechtigte könnten das erforderliche BundID-Konto einrichten.

Einmalzahlung200

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