Heizkostenzuschuss
Die Bundesregierung entlastet Menschen mit kleinen Einkommen. Dazu zählen Wohngeldberechtigte (Familien, Alleinerziehende, Senioren und Senioren) sowie Studierende und Auszubildende mit BAföG, Personen in Aufstiegsfortbildung und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.
Der Zuschuss muss nicht beantragt und ein Nachweis für Heizkosten und Miete muss nicht vorgelegt werden.
Weitere Fragen und Antworten zum Heizkostenzuschuss finden Sie hier.
(Quelle: Bundesregierung)