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Heizkostenzuschuss

Die Bundesregierung entlastet Menschen mit kleinen Einkommen. Dazu zählen Wohngeldberechtigte (Familien, Alleinerziehende, Senioren und Senioren) sowie Studierende und Auszubildende mit BAföG, Personen in Aufstiegsfortbildung und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.

Der Zuschuss muss nicht beantragt und ein Nachweis für Heizkosten und Miete muss nicht vorgelegt werden.

Weitere Fragen und Antworten zum Heizkostenzuschuss finden Sie hier.
(Quelle: Bundesregierung)

Für Studierende

Alle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder an einer entsprechenden Ausbildungsstätte angemeldet waren, haben Anspruch auf die Einmalzahlung von 200 Euro.

Wohngeldempfänger

Wohngeld-Haushalte erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch. Dabei ist der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt.